Datum | Steuern |
10. Januar 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. Januar 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
29. Januar 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. Februar 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. Februar 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
17. Februar 2020 Zahlungs-Schonfrist: 20. Februar 2020 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
26. Februar 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. März 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. März 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
27. März 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
14. April 2020 Zahlungs-Schonfrist: 17. April 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
28. April 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
11. Mai 2020 Zahlungs-Schonfrist: 14. Mai 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
15. Mai 2020 Zahlungs-Schonfrist: 18. Mai 2020 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
27. Mai 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. Juni 2020 Zahlungs-Schonfrist: 15. Juni 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
26. Juni 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. Juli 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. Juli 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
29. Juli 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. August 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. August 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
17. August 2020 Zahlungs-Schonfrist: 20. August 2020 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
27. August 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. September 2020 Zahlungs-Schonfrist: 14. September 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
28. September 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
12. Oktober 2020 Zahlungs-Schonfrist: 15. Oktober 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
28. Oktober 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. November 2020 Zahlungs-Schonfrist: 13. November 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer |
16. November 2020 Zahlungs-Schonfrist: 19. November 2020 |
Gewerbesteuer Grundsteuer |
26. November 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
10. Dezember 2020 Zahlungs-Schonfrist: 14. Dezember 2020 |
Umsatzsteuer Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Einkommensteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer |
28. Dezember 2020 | Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge |
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme
am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung
oder die Zahlung per Scheck.
Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als
geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens
drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.
Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht
abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist
hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die
angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.
Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.
Alle Angaben ohne Gewähr
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